Wenn ich richtig informiert bin, stammt der „Serviervorschlag“ aus der Frühzeit der Fertiggerichte. Damals zog ein Verbraucher vor Gericht, weil der erhitzte Inhalt einer Verpackung nicht ihrem appetitlichen Aufdruck entsprach. Wie das Urteil ausfiel, weiß ich nicht, doch in dessen Folge wurden die Hersteller verpflichtet, die anregende Darstellung ihres Produkts als Serviervorschlag zu kennzeichnen; seitdem findet sich dieses schöne Wort auf zahllosen Lebensmitteln und bietet nicht selten gewissen Unterhaltungswert. Ein für mich besonders amüsanter Fall ist das Etikett des natürlichen Mineralwassers aus dem „Quality“-Sortiment von real.
Aber wer weiß – vielleicht käme ohne diesen Hinweis noch jemand auf die Idee, die abweichende Tropfenform oder das Fehlen des Glases zu bemängeln …
Danke an Sandra für den Hinweis!
Nachtrag vom 28.10.14: Wenn man nichts serviervorschlagen will, nimmt man das Symbolbild.
Nachtrag vom 20.11.14: Ich vermute, dass man mit der Kennzeichnung „Serviervorschlag“ den in § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) aufgeführten Vorschriften zum Schutz vor Täuschung entspricht und freue mich über die Bezeichnung „Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch“.
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