Ich bin hier der Chef und greife bei besonderen Gelegenheiten gerne zu den Kopierstiften 9134 und 9136 „Chef“ von A.W. Faber.
Sie waren von 1956 bis in die 1970er Jahre hinein erhältlich und unterstreichen mit ihrem beeindruckenden Durchmesser von 10 Millimetern meine Autorität.
Genug geplaudert – es warten wichtige Chef-Angelegenheiten.
Danke an 2nd_astronaut für diese Stifte!
Dann sollte der Chef aber nicht mit „schwarz“ abzeichnen, sondern mit Grün, Rot oder Violett – Siehe die entsprechenden Farbregelungen bei Behörden:
„Die «Anlage 2 zu Paragraph 13 Absatz 2» der «Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO» legt fest: Der Grünstift ist dem Minister vorbehalten. Streng hierarchisch ist außerdem vorgeschrieben: Parlamentarische Staatssekretäre zeichnen violett, beamtete Staatssekretäre rot, die Abteilungsleitung blau und die Unterabteilungsleitung braun.“
Schwarz und blau sind dagegen dem Fußvolk vorbehalten.
Danke für diese bemerkenswerten Details! Die wären ja fast einen eigenen Beitrag wert (vielleicht zusammen mit einer anderen und wohl ebenfalls ziemlich traditionellen Regelung, nämlich der „Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)“, in der u. a. der Umgang mit Notariatsgarn und Siegeloblaten vorgegeben ist). Was die Farbregelung angeht, so rede ich mich jetzt damit raus, dass dieser Laden keine Behörde ist, sondern zur Privatwirtschaft zählt und somit der Chef machen und vorgeben kann, was er will ;-) – Ich wüsste gerne, mit welcher Art Stifte der Bedarf an Violett und Braun gedeckt wird (die anderen Farben sind ja Standard und in allen Formen zu bekommen).
Die Farbregeln finde ich interessant. Google hat hierzu einen interessanten Link zu Tage gefördert:
https://aktenkunde.hypotheses.org/552
Im Zuge der schleichenden Digitalisierung schweigen die Regeln immer mehr aufgebrochen zu werden.
Danke für diesen wirklich sehr interessanten Link!
In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist in der Anlage 2 zu § 13 Absatz 2 unter „Papiergebundene Vorgänge“ zudem festgehalten:
Vertreterinnen oder Vertreter benutzen den gleichen Farbstift, jedoch mit Namenszeichen.
Es bedeuten:
Strich mit Farbstift oder Namenszeichen = Kenntnis genommen (Sichtvermerk)
# Doppelkreuz mit Farbstift = Vorbehalt der Zeichnung des die Sache abschließenden
Entwurfs mit Zeichnungsbefugnis für die Vertreterin oder den Vertreter.
In elektronische Vorgängen – so die GGO – „kann die Farbgebung durch geeignete Kennzeichnung ersetzt werden“. Historiker werden die Dokumente später leichter durchsuchen können, es aber nicht mehr so bunt haben!
“ Ich wüsste gerne, mit welcher Art Stifte der Bedarf an Violett und Braun gedeckt wird“
Nun – es gibt doch genügend Hersteller, angefangen bei Faber-Castell die Farbstifte auch in Violett und Braun in verschiedenen Qualitäten im Angebot haben. Wenn es kein Farbstift sein soll, gibt es auch die Fineliner von Stabilo (Stabilo Point 88) in allen Farben, auch in Braun und Violett.
Das stimmt natürlich. Meine Frage war ungeschickt formuliert – mein Gedanke war eher, ob es bestimmte Vorgaben für die Art der zu verwendenden Stifte gibt, also ob sie z. B. dokumentenecht sein müssen (was ja bei Farbstiften nicht unbedingt der Fall ist). Ich habe in der GGO jedoch keine entsprechenden Hinweise gefunden, und so ist die Auswahl groß.
I liked the drop shadow effect on the letterings. I think I didn’t see that in any other pencil…
Aluisio, this is very unusual, and I haven’t seen that yet either.