Direktion

A.W. Faber hatte den Kopier­stift „Chef“ und LYRA1 einen sehr ähn­li­chen mit dem Namen „DIREKTION“2.

Direktion

Auch er ist rund, 10 mm dick und schreibt vio­lett. Ich ver­mute, dass man ihn der­sel­ben Ziel­gruppe ange­dient hat.

Die Kenn­zeich­nung „Docu­men­tal“ war mir neu. Eine schnelle Suche beim DPMA hat erge­ben, dass 1959 die Wort-​/​Bildmarke „Doku­men­tal 303 docu­men­tal 303“ für – so der Ein­trag – „Farb­stoffe und Far­ben zur Her­stel­lung von licht-, wasch- und alte­rungs­ech­ten sowie wisch­fes­ten Schreib-, Zeichen-, Druck-, Stempel-, Frankierstempler-, Farbband- und Regis­trier­in­stru­men­ten­far­ben“ ein­ge­tra­gen wurde3. Der „DIREKTION“ könnte aus die­ser Zeit stam­men; viel­leicht gibt es eine Verbindung.

Nach­trag vom 15.3.23: Von LYRA konnte ich heute erfah­ren, dass der Direk­tion min­des­tens bis in die 1950er Jahre hin­ein her­ge­stellt wurde. In einem Kata­log wird er wie folgt beschrieben:

Alle Kopier­stifte und sämt­li­che Farb­ko­pier­stifte der ORLOW-​Serie sind doku­men­ten­echt und tra­gen diese Bezeich­nung. Als „doku­men­ten­echt“ bezeich­net man eine Schrift, die weder durch che­mi­sche Mit­tel (Chlor­was­ser, alka­li­sches Chlor­was­ser) noch durch lös­li­che Mit­tel (Ben­zol, Chlo­ro­form, Metha­nol, Aetha­nol und ähn­li­ches) oder durch Reduk­ti­ons­mit­tel (Bur­mol, Tin­ten­tod) ent­fernt wer­den kann.
Jeder Radier­ver­such würde eine deut­lich sicht­bare Spur hin­ter­las­sen. Eine doku­men­ten­echte Schrift läßt sich weder durch Sonnen- noch durch ultra­vio­let­tes Licht ausbleichen.
Für die Hand des Chefs ist die stär­kere Aus­füh­rung „DIREKTION“ gedacht, deren Kern eben­falls die oben auf­ge­führ­ten Vor­teile besitzt.

Mir gefällt diese detail­lierte Beschrei­bung der Doku­men­ten­echt­heit. – Danke an LYRA für diese Details!

  1. Damals noch „Lyra“.
  2. Die Schrift finde ich unge­wöhn­lich, vor allem die Kerbe (?) im „O“.
  3. 1963 folgte die Ein­tra­gung der gleich­na­mi­gen Wort­marke.

9 Kommentare zu „Direktion“

  1. Vio­lett – da haben wir ja den Stift für den par­la­men­ta­ri­schen Staatssekretär. 

    Sogar bei der Bun­des­wehr war /​ ist diese Ver­wen­dung von Farb­stif­ten gere­gelt. In der ZDV 64/​1 – Geschäfts­ver­kehr in den Dienst­stel­len der Streit­kräfte – heißt es in der Nr. 211:

    „Für die Sicht­ver­merke und Ver­merke zum Geschäfts­gang sind Farb­stifte ent­spre­chend der Dienst­stel­lung von oben nach unten inner­halb der Dienst­stelle in der Rei­hen­folge grün, rot, blau und braun zu ver­wen­den. Ver­tre­ter bedie­nen sich des glei­chen Farb­stif­tes, jedoch mit Namens­zei­chen. Die Ver­wen­dung wei­te­rer Far­ben in Kom­man­do­be­hör­den ist in der Geschäfts­ord­nung bzw. Stabs­dienst­ord­nung zu regeln.“

  2. Jörg: Danke für diese Details! Zur den bei der Bun­des­wehr ver­wen­de­ten Far­ben gehört laut Harald Rös­lers sehr emp­feh­lens­wer­tem Buch „Büro­kunde“, auf das ich vor weni­gen Tagen auf­merk­sam gewor­den bin, auch Hell­blau. Ange­sichts der vie­len ver­füg­ba­ren Vari­an­ten von Hell­blau stelle ich mir das kniff­lig vor, aber viel­leicht darf nur der von der Büromaterial-​Ausgabe aus­ge­ge­bene hell­blaue Stift benutzt wer­den, damit man nicht Gefahr läuft, sich das Amt des­je­ni­gen anzu­ma­ßen, der mit blau unterschreibt ;-)

    Wow­ter: Which let­te­ring of “Game of Thro­nes” do you mean? The “O” I know has no notch but three ver­ti­cal strokes.

  3. Die gere­gelte Ver­wen­dung von Blau und Rot bei der Bun­des­wehr war ja nicht nur für die Unter­schrif­ten von Bedeu­tung, son­dern viel­leicht noch häu­fi­ger bei der Füh­rung von Lage­kar­ten. Blau für die eigene Lage, Rot für den Feind. Zumin­dest auf den unte­ren Ebe­nen (Gruppe – Zug – Kom­pa­nie) wurde durch­aus noch mit Farb­stif­ten gear­bei­tet, weil die Ver­wen­dung Foli­en­über­zo­ge­ner Kar­ten und ent­spre­chen­der OHP-​Stifte z.B. Pan­zer doch eher schwie­rig war. Also wur­den noch häu­fig die Blau-​Rot-​Stifte ein­ge­setzt, hier hatte man alles in einem Stift. Oder man blieb gleich beim 6 B-​Bleistift und der böse Feind wurde nicht in Rot, son­dern mit Dop­pel­li­nien eingetragen.

  4. Danke für die Hin­weise! Die Codie­rung blau = eigene und rot = feind­li­che Trup­pen ist mir schon bei den Land­kar­ten­stif­ten unter­ge­kom­men, doch die Nut­zung des 6B-​Bleistifts war mir neu. – Die Links zur Lese­probe und zur Rezen­sion des Titels „Büro­kunde“ habe ich mir für einen kur­zen Bei­trag notiert. Das Buch ist sehr lesens­wert und mei­nes Wis­sens auch ein­zig­ar­tig, und mich wun­dert, dass es bei den an Schreib­wa­ren und Büro­ar­ti­keln Inter­es­sier­ten nicht bekann­ter ist.

  5. Die Farbstift-​Regelung der Bun­des­wehr ist nicht ein­zig­ar­tig. Ich zitiere mal aus der Gemein­sa­men Geschäfts­ord­nung der Bun­des­mi­nis­te­rien, Aus­gabe Juni 2009, Anlage 2 zu § 13 Absatz 2 GGO Geschäftsgangvermerke:
    ____________________________________________________________________________________________
    I. Papier­ge­bun­dene Vorgänge
    Auf Ein­gän­gen und Ent­wür­fen kön­nen Ver­merke zum
    Geschäfts­gang ange­bracht wer­den. Hier­für ist jeweils vor-
    behalten:

    der Bun­des­mi­nis­te­rin oder
    dem Bun­des­mi­nis­ter der Grünstift,

    der Par­la­men­ta­ri­schen Staatssekretärin
    oder dem Par­la­men­ta­ri­schen Staats-
    sekre­tär der Violettstift,

    der Staats­se­kre­tä­rin oder dem
    Staats­se­kre­tär der Rotstift,

    der Abtei­lungs­lei­tung der Blaustift,
    der Unterabteilungsleitung
    und der stän­di­gen Vertretung

    der Abtei­lungs­lei­tung der Braunstift.

    Ver­tre­te­rin­nen oder Ver­tre­ter benut­zen den gleichen
    Farb­stift, jedoch mit Namenszeichen.

    Es bedeu­ten:
    Strich mit Farb­stift oder = Kennt­nis genommen
    Namens­zei­chen (Sicht­ver­merk),

    # Dop­pel­kreuz mit = Vor­be­halt der Zeichnung
    Farb­stift des die Sache abschlie-
    ßen­den Ent­wurfs mit
    Zeich­nungs­be­fug­nis für
    die Ver­tre­te­rin oder den
    Vertreter.
    ____________________________________________________________________________________________

    Lan­des­be­hör­den haben/​hatten andere Farb­kom­bi­na­tio­nen. NRW zum Bei­spiel noch in den 90ern (mitt­ler­weile wohl aufgehoben):

    Für Ver­merke im Geschäfts­ab­lauf sind
    dem Minis­ter­prä­si­den­ten der Rotstift,
    den Minis­te­rin­nen und Minis­tern der Rotstift,
    der Che­fin bzw. dem Chef der Staats­kanz­lei der Grünstift,
    den Staats­se­kre­tä­rin­nen und Staats­se­kre­tä­ren der Grünstift,
    den Abtei­lungs­lei­te­rin­nen und Abtei­lungs­lei­tern der Braunstift,
    den Grup­pen­lei­te­rin­nen und Grup­pen­lei­tern der Blaustift
    vorbehalten. 

    Es würde mich nicht wun­dern wenn die der Ursprung sol­cher Rege­lun­gen 1oo Jahre zurück liegt.

  6. 6B-​Bleistift, weil die­ser wegen sei­ner guten Schwärzung
    a) auch auf gedruck­ten Kar­ten noch les­bare (auch bei fun­ze­li­gen /​ far­big abge­blen­de­ten) Taschen­lam­pen­licht) Ein­zeich­nun­gen ermög­lichte. 3B war da schon pro­ble­ma­tisch und die übli­chen Schreib­stifte wie HB oder B waren unbrauchbar.
    b) weil man mit 6 B auch Skiz­zen auf dem Mel­de­block gut erstel­len konnte (z.B. Stellungs- oder Wegeskizzen).
    c) weil man mit dem Blei­stift auch auf feuch­ten Papier noch eini­ger­ma­ßen arbei­ten konnte
    Pro­ble­ma­tisch blieb das rela­tiv leichte Ver­wi­schen die­ses wei­chen Bleistifts.
    Zum Anspit­zen gab es in den Kar­ten­ta­schen ein eige­nes Fach für das Auf­be­wah­ren eines Anspit­zers. Da oft genug aber keine Kar­ten­ta­sche ver­füg­bar war, musste zum Spit­zen auch das Taschen­mes­ser herhalten.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. – Die Angabe von Name, E-Mail und Website ist freiwillig.

Nach oben scrollen