Dem deutschen Spielfilm „Zwei rote Rosen“ aus dem Jahr 1928, der das Werben zweier Frauen um einen Mann zeigt, hat die Filmprüfstelle Berlin die Zulassung für Jugendliche versagt, da „[eine] Verwirrung sittlicher Begriffe entstehen wird, die einer Gefährung der sittlichen Entwicklung gleichkommt“ und die Darstellungen „die Phantasie in einer Weise beschäftigen können, die einer Überreizung gleichkommt“ (Quelle: DIF).
Sehr schönes Bild.
Danke! Das freut und ehrt mich sehr :-)