Der geheimnisvollen Verwandlung des Glas-Kaffeeautomaten Krups ProAroma F 309 4C (schwarz) in einen Hygieneartikel der besonderen Art wohnte kürzlich mein aufmerksamer Kollege H. in einer Filiale der auf lärmende Reklame spezialisierten Elektrohandelskette bei.
Diese bemerkenswerte Metamorphose geschah binnen eines sehr kurzen Augenblicks und erhob das profane Haushaltsgerät kraft eines großen roten Stempels zu einem nicht mehr umtauschbaren Utensil für die persönliche Pflege. Der Lauf der Dinge verblüfft mich doch immer wieder aufs Neue!
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Bei Wikipedia gibt es eine Liste von Hygieneartikeln ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Hygieneartikel ). Einen Kaffeeautomaten konnte ich dort nicht finden, nur einen Artikel mit Tasse im Namen, der war es wohl auch nicht. Wenn man sich die Liste der Hygieneartikel ansieht waere wohl die logischste Erklaerung, dass die Elektrohandelskette vermutet der Kaffeeautomat koennte als Rueckenkratzer oder Handtuchspender missbraucht werden…
Auch ich habe mich erfolglos bemüht, eine Verbindung zwischen dem Elektrogerät und der Körperpflege herzustellen. Sollten tatsächlich Rückläufer zu dieser befremdlichen Regelung geführt haben, so möchte ich über die Diskussionen zwischen Händler und Kunde nicht spekulieren.
Nun ja, eine Hygieneartikel im herkömmlichen Sinne ist der Kaffeeautomat wohl nicht.
ABER einmal in einem (fremden) Haushalt benutzt, ist er sozusagen besudelt und nicht mehr hygienisch sauber.
Aus dem gleichen Grund werden ja auch Unterwäsche, Badehosen und ähnliches nicht zurückgenommen.
… und Taschentücher … :-)
Nun, sogar Unterhosen werden, wenn sie noch nicht benutzt sind, wieder zurückgenommen. Dieser Stempel jedoch erweckt den Eindruck, als gäbe es hier keinesfalls einen Umtausch. Zudem kann bei einem Defekt der Umtausch selbst eines gebrauchten Geräts nicht vollständig verweigert werden. – Aber ich zähle schon wieder Erbsen ;-)
Habe vorige Woche eine Kaffeemaschine bei Poco erworben, leider waren die Kannen der letzte Dreck man konnte nicht einschenken ohne zu verschütten. Wollte von meinem Rückgaberecht gebrauch machen.Da dies aber angeblich ein Hygieneartikel ist,wurde eine Rücknahme verweigert.Das war mein letzter Kauf in diesem Laden!
Das ist ärgerlich, aber leider rechtens, denn das Rückgaberecht aus §356 BGB, abgeleitet vom Widerrufsrecht aus §355 BGB, besteht nicht allgemein bei Kaufverträgen, sondern ist nur für den Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB geregelt, also nicht – wie hier – beim Kauf im Geschäft. Auch hinsichtlich des Umtauschs besteht kein rechtlicher Anspruch. Bei der Rückgabe des gekauften Artikels kann der Verkäufer bestimmen, ob er den Kaufpreis erstattet, einen Gutschein ausstellt oder den Kunden den Artikel gegen einen anderen austauschen lässt. Der Kunde hat daher auch keinen generellen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wenn er die Ware zurückgibt. Daraus folgt, dass der Verkäufer die Kaffeemaschine auch dann nicht zurücknehmen muss, wenn sie nicht als Hygiene-Artikel gekennzeichnet ist.
Ihre Erfahrung ist sicher keine Werbung für Poco, aber auch keine für den Hersteller der Kaffeemaschine. Um welchen Artikel handelt es sich denn?